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,,Bahnbetrieb
Jeder, der irgendwann in einem Eisenbahnunternehmen tätig werden möchte, muss oder sollte sich mit Bahnbetrieb vertraut machen. Wie wichtig dieses Thema ist, hängt natürlich vollkommen von dem ausgeführten Beruf ab.
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Ich gehe mal davon aus, dass du ein Weichenmechaniker oder Signalmechaniker bist oder werden möchtest.
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Dann ist dieses Thema für dich sehr wichtig.
,,Im folgenden Teil habe die wichtigsten Grundlagen für den Bahnbetrieb für dich aufbereitet. Viel Spaß beim Lernen.
,,Die wesentlichen Richtlinien die du kennen solltest.
Ril. 301
Eisenbahn Signalbuch
Ril. 406
Baubetriebsplanung, Betra und La
Ril. 408
Fahrdienstvorschrift
Ril. 482
Signalanlagen bedienen
Nun zum ersten Thema.
,,Der Bahnhof
Bahnhof
(Bf)
EBO §4 (2)
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder
wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die
Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.
Ein Kollege hat in diesem Video sehr gut erklärt, was alles als Bahnhof gilt.
,,Bahnanlagen
Blockstellen
(Bk)
EBO §4 (4)
Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof,
Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlußstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.
Abzweigstellen
(Abzw)
EBO §4 (5)
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke
übergehen können.
Überleitstellen
(Üst)
EBO §4 (6)
Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke
übergehen können.
Anschlußstellen
(Anst)
EBO §4 (6)
Anschlußstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt
befahren können, ohne daß die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird.
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Wichtig:
Bei einer Anschlußstelle wird der Sperrfahrt der Weichenschlüssel übergeben.
Von diesem Zeitpunkt an gilt diese Weiche als "nicht mehr überwacht" und das Streckengleis bleibt für den Zugverkehr gesperrt.
Dies gilt solange, bis die Sperrfahrt zurückgekehrt ist und den Schlüssel wieder übergeben hat.
Ausweich-
anschlußstelle
(Awanst)
EBO §4 (7)
Ausweichanschlußstellen
sind Anschlußstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.
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Wichtig:
Der Fahrdienstleiter erhält eine sichere signaltechnische Rückmeldung, dass die Fahrt im Anschluss eingeschlossen und
das Streckengleis frei von Fahrzeugen ist. Das Streckengleis kann somit wieder für Fahrten freigegeben werden.
Haltepunkte
(Hp)
EBO §4 (8)
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.
Haltestelle
(Hst)
EBO §4 (9)
Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Deckungsstelle
(Dkst)
EBO §4 (10)
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen
Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen und Baustellen sichern.